Am 26.2.2010 ab 15 Uhr hat die Fraktion der Grünen im Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Veranstaltung mit dem Titel “Damit die Bürgerrechte nicht vom Netz gehen” organisiert und viele spannende Redner eingeladen.
In den Folgen 8-15 von politfunk LIVE gibt es dazu die Mitschnitte der einzelnen Vorträge und der Diskussionen. Eine textuelle Zusammenfassung der Veranstaltung gibt es bei mir auf dem Blog.
Eine Einführung in das Urheberrecht
In dieser Folge erklärt der Stuttgarter Rechtsanwalt Philipp Franke, wie unser Urheberrecht funktioniert und geht auch auf Themen wie Open Content, Creative Commons, DRM und die Kulturflatrate ein.
Der Vortragende
Shownotes
Der Stuttgarter Rechtsanwalt Philipp Franke brachte dann eine Einführung in das Urheberrecht. Er begann mit dem Statement, dass das Internet natürlich kein rechtsfreier Raum sei – zum Glück für Rechtsanwälte. Die Schlagworte der aktuellen Diskussion seien dabei:
- Internet ist das Hilfsmittel zu Enteignung von Urhebern und Verwertern
- Das Urheberrecht verhindert Kreativität und macht eine ganze Generation zu Kriminellen
Diese zeigen vor allem, dass wir uns im Spannungsfeld der Urheber- und Eigentumsinteressen und dem Recht auf Informationsfreiheit befinden. Auch speiel das Recht auf Nutzung und Sozialbindung des Eigentums (GG Art. 14) hinein.
Er erklärte dann, was genau das Urheberrecht ist, wo seine Schranken liegen und ging auch auf Verwertungsrechte und ähnliches ein.
Er listete dann ein paar Ansätze auf, wie Werke dem Nutzer zugänglich gemacht werden können.
- Bei Open Content, also Markierung als “Public Domain” oder “Freeware” gibt es den Vorteil, dass man die Nutzungsbedingungen relativ leicht durch standardisierte Lizenzbedingungen definieren kann. Man hat aber den Nachteil, dass eine AGB-Kontrolle bei Verbraucherverträgen zur Unwirksamkeit einzelner Regelungen führen kann.
- Bei Creative Commons (CC) hat man ebenfalls den Vorteil der standardisierten Lizenden, die zudem modular sind. Aber dafür definiet CC zunächst keine Vergütung des Urhebers und es ging ja bei der Veranstaltung um den gerechten Ausgleich zwischen Urhebern und Verwertern. Er meinte ”Wer würde Künstler oder Musiker werden, wenn er nicht die Chance hat, dabei reich zu werden?” (Anmerkung: Da würde mich eine Studie zu interessieren)
- Im Bereich Digital Rights Management (DRM) hat man wiederum das Problem der Akzeptanz durch Inkompatibilitäten. Ausserdem verträgt es sich nicht unbedingt mit dem Recht auf Privatkopie und wenn man das nicht hinbekommt, hat man einen Sachmangel.
Zum Schluss ging er dann noch auf das Lieblingskind der Grünen, die Kulturflatrate, ein. Leider nannte er neben den Vorteilen vor allem viele Nachteile bzw. ungelöste Probleme.
Die Vorteile seien
- die Entkriminialisierung der User und
- Vergütung von Urhebern und Verwertern auch im Zeitalter des Internets
Bei den Nachteilen nannte er aber auch viele, die ich auch schon auf der Bahnfahrt zu der Veranstaltung aufschrieb und demnächst noch posten werde:
- Urheberrecht müsste geändert werden, national und international. Das ist schwierig. Es gibt zwar ein Gutachten, das besagt, dass es möglich wäre, aber man könne es auch mit guten Argumenten anders vertreten.
- Markt wie iTunes usw, der schon existiert, würde dann ja kaputtgemacht werden. Damit kommt man nicht über Stufe 2 des Drei-Stufen-Test hinaus. Aber man könne hier auch anderer Meinung sein
- Egalisierung von Qualität durch gleichen Preis für den User. Derzeit entscheidet man sich ja explizit für ein qualitatitiv hochwertigeres Werk und bezahlt dafür auch mehr. Das wäre dann nicht mehr der Fall
- Gesamtsumme der Erlöse ist gedeckelt. Die bleiben also gleich. Ein besonders erfolgreiches Werk kann also nicht theoretisch unbegrenzte Erlöse erzielen.
- Verteilungsquote ist (auch jetzt schon) missbrauchsanfällig. Programmierer würden ganz flott Downloads simulieren können.
- Rundfunk-Gebühr bereits sehr umstritten – ein weiterer “Abnahmezwang” würde nicht gut aufgenommen werde.
- Wohl auch starke Auswirkungen auf bestehende Lizenz-Modelle (z.B. iTunes) und den Offline-Bereich. Wer würde sich denn offline noch was kaufen, wenn wirklich alles umsonst wäre.
- Länder mit Kulturflatrate müssten letztendlich auch für Länder ohne Kulturflatrate aufkommen.
Während er die Idee der Flatrate an sich begrüsste, sah er aber dennoch in all diesen Nachteilen ein Hindernis und hatte spontan auch keine Lösungsmöglichkeiten anzubieten.
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Hallo zusammen
der Link auf den 3-Stufen-Test ist ein anderer 3-Stufen-Test als der, von dem ich gesprochen hatte.
Bei den Nachteilen müsste es bezüglich der Verteilungsquote “(auch jetzt schon)” heißen.
Beste Grüße
Philipp Franke